Grund­aus­bil­dung

Grund­aus­bil­dung

Die Grund­aus­bil­dung, auch Modu­la­re Trupp Aus­bil­dung (MTA) genannt, wird von allen Feu­er­wehr­an­wär­tern egal wel­chen Lebens­al­ters durch­lau­fen. Im ers­ten Teil, dem Basis-Modul, wird dem Feu­er­wehr­an­wär­ter das grund­sätz­li­che Rüst­zeug rund um die Feu­er­wehr theo­re­tisch und prak­tisch ver­mit­telt. Als ele­men­ta­re Inhal­te sei­en hier nur exem­pla­risch fol­gen­de genannt:

  • Fahr­zeug­kun­de (Arten, Bela­dung, usw.)
  • Arten von Brän­den
  • Lösch­mit­tel und Tak­ti­ken
  • Gefah­ren an Ein­satz­stel­len
  • Schläu­che, Arma­tu­ren, Gerä­te zur Brand­be­kämp­fung
  • Lei­tern
  • Tech­nisch Hil­fe­leis­tung

 Nach ca. 90 Aus­bil­dungs­stun­den endet das Basis-Modul mit einer schrift­li­chen und einer prak­ti­schen Prü­fung und nach erfolg­rei­chem Abschluss der Ernen­nung zum Trupp­mann (=Feu­er­wehr­mann bzw. frau). Ab die­sem Zeit­punkt ist ein Aus­rü­cken mit der akti­ven Wehr mög­lich.

Dar­auf auf­bau­end gehen die Feu­er­wehr­män­ner und Frau­en zurück in ihre Weh­ren, um in den fol­gen­den zwei Jah­ren im Rah­men des Regel­übungs­be­trie­bes und diver­sen Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen ihr Fach­wis­sen zu ver­tie­fen und die Hand­ha­bung der am jewei­li­gen Stand­ort vor­han­de­nen Gerä­te in Fleisch und Blut über­ge­hen zu las­sen.

In die­sem Zeit­raum wer­den auch die Funk­aus­bil­dung sowie ein Ers­te-Hil­fe-Kurs durch­lau­fen.

Es fol­gen noch­mals 40 Stun­den theo­re­ti­scher und prak­ti­scher Aus­bil­dung im Rah­men des Auf­bau-Moduls. Hier wird ein beson­de­res Augen­merk auf die Umsicht bei den gefor­der­ten Arbei­ten gelegt wie z.B.

  • Reagie­ren auf plötz­li­che Gefah­ren­la­gen
  • Rich­ti­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on der Gefahr an die Füh­rung
  • Arbei­ten im Team und Ver­ant­wor­tung für den Team­part­ner

Abschlie­ßend legen die Trupp­män­ner eine theo­re­ti­sche und 2 prak­ti­sche Prü­fun­gen ab.

Nach erfolg­reich abge­schlos­se­ner Grund­aus­bil­dung wer­den die Feu­er­män­ner und Frau­en in den Rang des Trupp­füh­rers erho­ben. Dies stellt die Basis für alle wei­te­ren Aus­bil­dun­gen im Rah­men des Feu­er­wehr­diens­tes dar.

Bei bestehen­der kör­per­li­cher und geis­ti­ger Eig­nung haben alle Feu­er­wehr­män­ner und ‑frau­en glei­cher­ma­ßen die Mög­lich­keit, sich zum Atem­schutz­ge­rä­te­trä­ger aus­bil­den zu las­sen. Dazu ist zuerst die kör­per­li­che Fit­ness ärzt­lich festzustellen(Untersuchung G26.3). Danach ist der Lehr­gang zu durch­lau­fen. Die genau­en Anfor­de­run­gen an die­se Kräf­te wer­den im Menü­punkt Atem­schutz näher b